Informationen für Eltern

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – allgemeine Informationen

Das Kindes- und Jugendalter ist eine Lebensspanne, die mit vielfältigen psychischen und körperlichen Veränderungen einhergeht. Die unterschiedlichen Entwicklungsphasen (Säuglings-, Kindergarten-, Grundschulalter, Pubertät, Volljährigkeit) auf dem Weg zur Autonomieentwicklung bringen verschiedene Lebensaufgaben und Herausforderungen mit sich. Dabei spielen auch Stress, belastende Lebensereignisse und andere gesellschaftliche Faktoren eine wichtige Rolle, die -bei anhaltender Überforderung- Krisen auslösen und zu psychischen Erkrankungen führen können. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden ihres Kindes stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkung der Lebensqualität einhergehen.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass unsere Psyche und unser Verhalten, durch die Erfahrungen geprägt sind, die wir im Leben machen. Aus diesen Erfahrungen entwickeln wir Überzeugungen und Grundannahmen, wie wir mit verschiedenen Situationen umgehen können. Bewertungsmuster und Verhaltensweisen, die sich negativ auf unser Wohlbefinden auswirken, können wiederum durch verschiedene Techniken verlernt und durch angemessene Bewältigungsstrategien ersetzt werden. Dabei ist es wichtig auch eine Einsicht über die individuellen Ursachen und die Entstehungsgeschichte psychischer Beschwerden zu gewinnen. Das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe soll ihrem Kind helfen durch eine aktive Mitarbeit in der Therapie individuelle Lösungen zu finden und alternative Handlungsmöglichkeiten im Alltag zu erproben.

Unbehandelte emotionale oder Verhaltensprobleme können sich im Erwachsenenalter fortsetzen und sich ungünstig auf die weitere soziale und berufliche Entwicklung auswirken.
Für Kinder und Jugendliche ist es daher wichtig, dass psychische Störungen möglichst frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Ablauf

Check-List Erstgespräch

  • telefonische Kontaktaufnahme mit der Therapeutin für die Terminvereinbarung. Welche Sorgen liegen vor oder wer an dem Erstgespräch teilnehmen soll sind Aspekte, die ich mit Ihnen im Vorfeld klären werde.
  • Einverständnis beider Elternteile (siehe Formulare) mit der Vorstellung bzw.  Behandlung des Kindes/Jugendlichen bei gemeinsamem Sorgerecht. Jugendliche ab 15 Jahren können selbst über die Teilnahme an einer psychotherapeutischen Behandlung entscheiden.
  • ausgefüllte und unterschriebene Formulare: Einverständnis des nicht anwesenden Elternteils bei gemeinsamen Sorgerecht, Vollmacht für Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, Fragebogen zur Erstvorstellung und Schweigepflichtentbindung (siehe Formulare).
  • vorliegende Vorbefunde mitbringen falls vorhanden
  • bei gesetzlich Versicherten: Versichertenkarte mitbringen
  • bei privat Versicherten, sollte eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Krankenkasse durch die Eltern zur Klärung der Kostenübernahme vor dem ersten Termin stattfinden .Die Kosten für die Therapie werden von allen gesetzlichen und – je nach Vertragsbedingungen – allen privaten Krankenkassen übernommen.
  • es wird keine Überweisung vom Kinderarzt oder Kinderpsychiater benötigt

Kennenlernphase

Die Kennenlernphase umfasst psychotherapeutische Sprechstunden (insgesamt 5) und probatorische Sitzungen (höchstens 6). Ein Termin dauert 50 Minuten.

In der Kennenlernphase werden folgende Aspekte überprüft:

  • welche Schwierigkeiten und Beschwerden bei ihrem Kind vorliegen und wie sie sich im Alltag in konkreten Situationen bemerkbar machen. Zur Abklärung werden auch Fragebögen und psychologische Testverfahren eingesetzt.
  • ob eine psychische Erkrankung des Kindes/Jugendlichen nach ICD 10 vorliegt und eine psychotherapeutische Behandlung benötigt bzw. eine Verhaltenstherapie indiziert ist. Es wird unter anderen auch geklärt ob andere spezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenkassen, der Beratungsstellen oder der Jugendhilfe notwendig sind.
  • ob die Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit vorliegen

In dieser Phase erhält ihr Kind durch die Therapeutin:

  • einen geschützten Raum, in dem es ihm möglich ist, Vertrauen zu gewinnen um unangenehme Gefühle zum Ausdruck zu bringen (z.B im Gespräch, über verschiedene Übungen oder durch kreative Methoden wie malen, basteln, spielen)
  • Unterstützung bei der Formulierung eigener Therapieziele
  • kindgerechte Informationsvermittlung und Erstellung eines individuellen Störungsbildes
  • Anleitung zur aktiven Veränderung seines Denkens, Fühlens und Handelns. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Elterngespräche:

  • bei den Kindern schließt die Behandlung regelmäßige Gespräche mit den Eltern mit ein. Zur Klärung biographischer Aspekte findet am Anfang der Kennenlernphase ein Anamnesegespräch mit den Eltern statt.

Die Gestaltung der Termine für die Bezugspersonen erfolgt individuell und nach Absprache. Bei Jugendlichen finden die Gespräche mit den Eltern bei Bedarf und mit der Einwilligung der Jugendlichen statt.

  • eine Psychotherapie setzt viele Verarbeitungsprozesse in Gange, die viel Geduld aber auch eine aktive und wertschätzende Unterstützung durch Bezugspersonen erfordern. Im Rahmen von Verhaltensanalysen wird sich ihr Kind in Begleitung der Therapeutin mit schwierigen Situationen aus dem Alltag auseinandersetzen, die unangenehme Gefühle auslösen. Allein diese Bereitschaft verdient viel Lob und Anerkennung.

Therapie

Nach Ablauf der 2. probatorischen Sitzung besteht die Möglichkeit die Kurzzeittherapie 1 in einem Umfang von 12 Behandlungsstunden für das Kind und 3 Sitzungen für die Bezugspersonen (je 50 Minuten pro Sitzung) bei der Krankenkasse zu beantragen. In Absprache mit der Therapeutin kann je nach Bedarf eine Verlängerung (Kurzzeittherapie 2: 12 Sitzungen für das Kind und 3 für die Bezugspersonen) und später eine Umwandlung in Langzeittherapie (weitere 36 Sitzungen für das Kind und 9 für die Bezugspersonen) beantragt werden.

Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es erforderlich, dass ein Arzt einen Konsiliarbericht anfertigt, aus dem hervorgeht, dass es aus medizinischer Sicht keine Bedenken oder Kontraindikationen für eine Psychotherapie gibt.

Durch die Therapie erhält ihr Kind die Möglichkeit das eigene Erleben zu reflektieren und angemessene Bewältigungsstrategien in Umgang mit Schwierigkeiten zu finden.